Sichern Sie sich Ihren Namen im Internet. Jetzt.

28. Juli 2016

Während meiner Gespräche über Personal Branding und mit Persönlichkeiten bin ich immer wieder verblüfft, wie wenig es im Bewusstsein ist, dass man seinen Namen im Internet sichern muss. Sichern bedeutet: die Domain kaufen. Und sie nutzen.

Das kann man online in ein paar Minuten erledigen und es kostet nicht die Welt. Danach sollten Sie auf alle Fälle Ihre E-Mail Adresse auf Ihre persönliche Domain ändern. Das sieht professionell aus und der Absender erscheint seriös und glaubwürdig. Verwenden Sie ab sofort nur noch diese E-Mail Adresse und vergessen Sie für ihre offiziellen Mails Ihren Freemailer, falls Sie den bis dahin genutzt haben. Also weg mit GMX, WEB.DE und wie sie alle heißen.

Eigene Domain sichern Personal Branding

Falls Sie professionell mit Ihrer Domain arbeiten wollen und eine Webseite brauchen, dann ist es sinnvoll, alle gängigen Kombinationen zu kaufen, z.B. „vorname.nachname@nachname.de“, „vornamenachname@nachname.de“ und wenn gewünscht noch mit Binde- und Unterstrich zwischen den Namen bzw. mit verschiedenen Endungen (.com, .net, .eu, .org etc.). Entscheiden Sie sich für eine Schreibweise und kommunizieren diese Adresse (Internet und E-Mail). Die weiteren Domanis leiten Sie auf diese Adresse um. So haben Ihre Kontakte die gute Chance, Sie im Internet rasch zu finden.

Wer dabei Hilfe braucht, darf sich gerne bei mir melden.

 

Ein kleines „aber…“

Natürlich gibt es, wie überall, auch hier Ausnahmen. Wenn Sie beispielsweise Boris Becker oder Angela Merkel heißen, aber nicht die bekannten Persönlichkeiten sind, dann wird´s nichts mit der eigenen Namensdomain. Genauso, wenn Sie wie ein (großes) Unternehmen heißen – beispielsweise mit dem Nachnamen Shell.

In diesen Fällen hat derjenige das Recht auf diese Domain, der entweder sehr bekannt ist oder bei dem (massive) wirtschaftliche Interessen im Hintergrund stehen. Im Falle von markengeschützen Namen (beispielsweise von Künstlern) kommt erschwerend das Marken- oder Titelrecht hinzu.

Einen ausführlichen Bericht darüber habe ich im Social Media Rechts Blog gefunden. Rechtsanwältin Nina Diercks beschreibt ausführlich die kritischen Fälle. Der Bericht ist vom Januar 2015, aber dürfte inhaltlich immer noch aktuell sein.

Ansonsten gilt das Prioritätsrecht, also einfach gesagt – wer zu erst kommt, mahlt zuerst (falls zwei Leute mit dem selben Namen Anspruch auf die Domain erheben).

Bild: Public Domain via Pixabay




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